News zur DSGVO und assoziierten Themen

Wichtige Änderungen für WEB-Seitenbetreiber

Seit dem 14.05.2024 gilt in Deutschland das DDG = Digitale-Dienste-Gesetz. Es ersetzt das NetzDG = Netzdurchsetzungsgesetz und übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des TMG = Telemediengesetzes. Ebenfalls zum 14.05.2024 trat das TDDDG = Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz in Kraft.

Daraus resultieren insbesondere folgende TO-DOs für WEB-Seitenbetreiber …

  • Ipressum: §5 DDG statt §5 TMG
  • Datenschutzhinweise: satt §25 TTDSG nun §25 TDDDG

BDSG - Update

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat plant die Umsetzung der Ergebnisse aus seiner Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Punkte aus dem Koalitionsvertrag. Hierzu wurde ein Referentenentwurf des "Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" veröffentlicht. Dieverse Punkte betreffen eher die Aufsichtsbehöreden. Zwei Neuerungen haben durchaus Auswirkungen im Tagesbetrieb.

Die Regelungen der Videoüberwachung im BDSG sollen gem. Entwurf auf öffentliche Stellen beschränkt werden. Videoüberwachung in Unternehmen soll demnach ausschließlich nach der DSGVO geregelt werden.

Das DSGVO-Auskunftsrecht soll eingeschränkt werden. Es bestünde nicht, soweit der betroffenen Person durch die Information ein erhebliches Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des auskunftspflichtigen Unternehmens offenbart würde.

Datenübermittlung in die USA wieder rechtssicher möglich

Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie den Angemessenheitsbeschluss für das "EU-U.S. Data Privacy Framework" (DPF)  abgesegnet hat. Damit wurde mehrjährige Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den Datentransfer in die USA - vorläufig !? - beseitigt.

Der neue Datenschutzrahmen soll einen sicheren Datenverkehr zwischen der EU und den USA fördern und die datenschutzrechtlichen Bedenken ausräumen, die seit dem Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestehen. Als Nachfolger des Privacy Shields dient der Beschluss nun als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA. Dies gilt allerdings nur, soweit die Stellen, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, eine Zertifizierung nach dem neuen Abkommen haben

Im neuen Angemessenheitsbeschluss stellt die EU-Kommission fest, dass für personenbezogene Daten, die an Unternehmen in den USA übermittelt werden, ein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt, sofern das empfangende US-Unternehmen erfolgreich an einem Zertifizierungsverfahren gemäß dem neuen Datenschutzrahmen teilgenommen hat. Durch eine Zertifizierung nach dem DPF verpflichten sich die Unternehmen zur Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Pflichten, die sich an den Pflichten aus der europäischen DSGVO orientieren. Darunter fallen beispielsweise die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Datensparsamkeit und -minimierung, der Zweckbindung und der Speicherbegrenzung sowie Verpflichtungen im Hinblick auf Datensicherheit und die Gewährleistung des Datenschutzes im Falle der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.

Unternehmen, die zukünftig Daten aus der EU an US-Unternehmen übertragen wollen, müssen daher vorab prüfen, ob eine entsprechende Zertifizierung vorliegt. Hierfür gibt es eine vom US-Handelsministerium bereitgestellte Online-Datenbank mit entsprechender Liste. Liegt eine Zertifizierung nach dem neuen EU-US-Datenschutzabkommen vor, müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Datenschutzvorkehrungen getroffen werden. Insbesondere ist der Abschluss von Standardvertragsklauseln nicht mehr zwingend notwendig.

Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetzt (HinschG) – auch bekannt unter EU-Whistleblower-Richtlinie – ist in Kraft getreten.

  • Wann ist das HinschG in Kraft getreten? Das Gesetz wurde am 02.07.2023 veröffentlicht und ist sofort in Kraft getreten.
  • Wer muss ein Hinweisgebersystem bereithalten? Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende.
  • Bis wann muss ein Hinweisgebersystem aufgesetzt sein? Unternehmen bis 249 Mitarbeitende müssen bis zum 17.12.2023 ein System einführen
  • Was droht bei Nichtbeachtung? Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 EUR

Sprechen Sie uns gerne an - wir implementieren ein System und übernehmen auch gerne das gesamte Handling.....